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Bundesfreiwilligendienst / Freiwilliges Soziales Jahr

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

In unseren Wohnangeboten können wir Stellen für Freiwillige für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) anbieten.

Am BFD dürfen alle teilnehmen, die bereits die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, denn nach oben gibt es keine Altersgrenze. Der BFD ist damit die erste geförderte Freiwilligenform, auch für ältere Menschen, welche sich sozial für die Gesellschaft engagieren wollen.

Das BFD ist grundsätzlich in Vollzeit zu leisten. Sofern die Freiwilligen aber älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mind. 20 Wochenstunden möglich.

Der Dienst dauert in der Regel 12 Monate, mindestens jedoch 6, höchstens 18 Monate.

Ein monatliches Taschengeld vergleichbar mit dem FSJ-Taschengeld wird bezahlt. Daneben besteht noch Anspruch auf Sozialversicherung (wie FSJ), Verpflegung und BFD-Fortbildungstage. Kindergeldanspruch besteht.

Die Lebenshilfe Vaihingen-Mühlacker als Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband arbeitet beim BFD mit einer vom Paritätischen organisierte Zentralstelle zusammen. Der Bund ist "Arbeitgeber", die Lebenshilfe ist "Einsatzstelle".

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

In allen unseren Angeboten stellen wir Plätze im Freiwilligen Sozialen Jahr an.

Als Mitglied des Paritätischen arbeiten wir beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) mit dem Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg (www.wohlfahrtswerk.de) als Träger zusammen. Der Träger ist "Arbeitgeber", die Lebenshilfe ist "Einsatzstelle".

Das Bundesgesetz zur Förderung des FSJ bildet die Grundlage zur Durchführung des FSJ.
Ziel ist die Stärkung des Verantwortungsbewusstseins junger Menschen für das Gemeinwohl sowie die Vermittlung sozialer und interkultureller Erfahrung.
Das FSJ ist ein Orientierungsjahr zwischen Schule, Ausbildung und Beruf. Hier erproben junge Menschen ihre ersten Schritte in die zukünftige Arbeitswelt, angeleitet durch berufserfahrene Mitarbeiter.

Das Orientierungsjahr richtet sich an junge Menschen, die die Vollzeitschulpflicht aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben.
Als Anerkennung wird ein monatliches Taschengeld, Sozialversicherung, Verpflegung und FSJ-Fortbildungstage geleistet. Kindergeldanspruch besteht.

Bei Interesse am BFD oder FSJ melden Sie sich direkt in den Fachbereichen oder in unserer Geschäftsstelle 07041 9542-0.

Lebenshilfe Vaihingen-Mühlacker e.V.

Geschäftsstelle
Mühlackerstraße 141
75417 Mühlacker

Telefon 07041 9542-0
Telefax 07041 9542-40

E-Mail:
nflbnshlf-vmd


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